Elternpflegschaft

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in Nordrhein-Westfalen in der Landesverfassung verankert. Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz in Nordrhein-Westfalen und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung. Die Gremien, in denen Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW).

Aufgaben der Elternpflegschaft:

  • Sie wählt – jeweils für ein Schuljahr – die Elternvertreter*in und -stellvertreter*in für die Schulkonferenz, die Fachkonferenzen und den Eilausschuss.
  • Sie informiert die Eltern – durch die jeweiligen Klassenpflegschaftsvertreter*innen – über aktuelle Themen in der Schule sowie über die Ergebnisse der Sitzungen der Schulpflegschaft.

1. Schulpflegschaftsvorsitz: Tim Mausbach-Judith

2. Schulpflegschaftsvorsitz: Sascha Bals

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