Erprobungsstufe
Zu Beginn steht für alle Schüler*innen einer weiterführenden Schule die so genannte Erprobungsstufe. Diese Stufe umfasst die Klassen 5 und 6 und ist als Einheit zu verstehen. In diesen zwei Schuljahren werden die Schüler*innen behutsam an die Arbeitsweise und die Anforderungen unserer Schule herangeführt. Daher findet vom 5. zum 6. Schuljahr auch keine Versetzung statt, so dass es kein „Sitzen bleiben“ gibt.
Die Ausbildung in der Erprobungsstufe dauert höchstens drei Jahre. Die Klasse 5 kann einmal freiwillig wiederholt werden.
Während der Zeit in der Erprobungsstufe soll sich erweisen, ob die Entscheidung, das Gymnasium zu besuchen, richtig war. Alle Entscheidungen, die den Bildungsweg der Schüler*innen betreffen, werden nicht von der Schule allein getroffen, sondern ausschließlich in Zusammenarbeit mit den Eltern. Wir denken, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus der erfolgreichen Schullaufbahn zu Gute kommt.
Gemeinsames Erziehungshandeln und gemeinsame pädagogische Schritte zwischen Eltern und Lehrer*innen vermögen dem Kind auch bei möglichen Schwierigkeiten zu helfen.