Schwimmförderung

„Wenn einem das Wasser bis zum Halse steht, sollte man schwimmen,

nicht trinken lernen“

Billy Graham

 

 

Die Zahl der Nichtschwimmer nimmt in Deutschland jährlich zu und damit steigt auch die Gefahr von Badeunfällen in der Freizeit. Um diesem negativen Trend entgegenzuwirken, engagieren wir uns dabei, unseren Schüler*innen in der Unterstufe das Schwimmen beizubringen, so dass auch Nichtschwimmer*innen mit dem Übergang in die Mittelstufe das Schwimmen sicher beherrschen.

 

In unserem Leitbild findet sich das Schwimmförderkonzept vor allem im zweiten Leitsatz wieder:

Leitsatz 2 – Unterricht: Den Lernenden im Blick

Wir unterrichten kompetenzstärkend mit Raum und Zeit für die individuelle Entwicklung und Freude am Wissenserwerb.

Wir schaffen Bedingungen, um allen Schüler*innen in ihrer Persönlichkeit und ihrem Leistungsvermögen gerecht zu werden. Unser Ziel ist es, den Schüler*innen der Unterstufe das Schwimmen beizubringen, so dass eine Teilnahme am regulären Schwimmunterricht möglich wird. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der zu fördernden Schüler*innen passen wir uns deren individuellen Leistungsvoraussetzungen unter den gegebenen Sicherheitsaspekten im Schwimmbad bestmöglich an. Die Überprüfung der Schwimmfähigkeit aller Kinder der Jahrgangsstufe 5 und die damit verbundene Einteilung in möglichst homogene Leistungsgruppen ist die Voraussetzung für den Schwimmerfolg der Lernenden. Die kleine Gruppe schafft Vertrauen untereinander, aber auch eine individuelle und zielgerichtete Förderung des Einzelnen, um schnelle Erfolge als Motivationsanreiz zu setzen. Diese Ausführungen finden sich auch im dritten Leitsatz:

Leitsatz 3 – Gemeinschaft: Vielfalt als Chance

Wir stärken und fördern den Einzelnen durch vielseitige fachliche und soziale Bildung.

Voraussetzungen für ein erfolgreiches Arbeiten sind hier eine enge kollegiale Zusammenarbeit zwischen den Sportlehrer*innen und den Schwimmförderkurslehrer*innen. Dies ist vor allem dann von Nöten, wenn die Schüler*innen in der Jahrgangsstufe 6 im regulären Schwimmunterricht nicht mithalten können und noch ein wenig Sicherheit im Schwimmförderkurs gewinnen müssen.

 

1. Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Schwimmunterricht

Gemäß des Lehrplans Sport findet der einstündige Schwimmunterricht in Klasse 6 im Hallenbad Buer statt. Die allgemeine Schwimmfähigkeit sollte mit dem Übergang an die weiterführende Schule bei allen Schüler*innen vorliegen. Spätestens aber muss die Schwimmfähigkeit bis zum Ende des Schuljahres der Klasse 5 erreicht werden, wobei sie nicht automatisch durch den Besitz eines Schwimmabzeichens gewährleistet ist.

Voraussetzung für die reguläre Teilnahme am Schwimmunterricht sind das sichere Bewältigen mehrerer 25m-Bahnen im Brustschwimmen. Ein Sprung ins Wasser, das Tauchen und das damit einhergehende Heraufholen eines Gegenstandes sowie anderer Elemente aus den Schwimmabzeichen sind nicht zwingend notwendig. Eine Bewältigung einer oder mehrerer Bahnen in Bauch- oder Rückenlage stellt keine adäquate Schwimmfähigkeit dar. Ein Fußsprung in das Schwimmerbecken wäre wünschenswert, stellt aber keine Voraussetzung dar, da über eine Leiter in das Wasser geklettert werden kann. Die Schüler*innen müssen aber mittig im Schwimmbecken ohne Kontakt zum Beckenrand sicher und ausdauernd schwimmen können, da nicht immer die Randbahnen für die jeweilige Klasse zur Verfügung stehen.

Die Schüler*innen der sechsten Klasse gehen im Klassenverband zum Schwimmunterricht. Meist sind während der uns vorgegebenen Schwimmzeiten mehr als eine Klasse im Schwimmbad, so dass sich sehr viele Schüler*innen gleichzeitig im Wasser befinden.

Die Sicherheitsrichtlinien für das Schulschwimmen schreiben vor, dass sich während der Aufsicht durch eine Lehrperson Schwimmer*innen und Nichtschwimmer*innen nicht im selben oder in unterschiedlichen Schwimmbecken aufhalten dürfen. Dies würde sonst eine ernstzunehmende Gefährdung der jeweiligen Schüler*innen bedeuten, da eine angemessene und vor allem sichere Beaufsichtigung aller Schüler*innen nicht mehr gewährleistet wäre.

 

2. Schwimmförderkurs

2.1 Teilnahme am Schwimmförderkurs

Aus diesem Grund wird zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 die Schwimmfähigkeit aller Schüler*innen festgestellt. Dazu müssen alle Kinder der Jahrgangsstufe 5 an einem von uns festgelegten Termin mindestens 25 m in einer beliebigen Schwimmart, ohne Sprung ins Wasser, ihre Schwimmfähigkeit unter Beweis stellen. Die Sportlehrkraft sowie mindestens zwei weitere Sportkolleg*innen nehmen die Überprüfung vor und beratschlagen aufgrund der Schwimmleistung, ob eine Teilnahme am Schwimmförderkurs verpflichtend ist. Zuvor fragt die*der Sportkolleg*in innerhalb seiner Klasse ab, ob und über welches Schwimmabzeichen die Schüler*innen verfügen. Auch wenn dies, wie oben erwähnt, kein Beweis der Schwimmfähigkeit darstellt, erlaubt es den Beteiligten eine erste Einordnung der Schwimmfähigkeit.

Kinder, die nicht freiwillig im Schwimmer*innenbereich vorschwimmen, werden nicht gezwungen, sondern können im Nichtschwimmer*innenbereich ihre Fähigkeiten demonstrieren. Im Anschluss erfolgt eine Einteilung der Teilnehmer*innen in den Schwimmförderkurs. Dabei hat sich in den vergangenen Jahren bewährt, die Gruppe so klein und leistungshomogen wie möglich einzuteilen. Je nach Anzahl der zu fördernden Kinder bekommen diejenigen Schüler*innen, bei denen es vorrangig am Ausdauervermögen als an der Schwimmfähigkeit mangelt, den Auftrag, gemeinsam mit ihren Eltern schwimmen zu gehen, um Selbstsicherheit und Ausdauer zu trainieren. Diese Schüler*innen werden zu Beginn des zweiten Halbjahres erneut überprüft, um zu beurteilen, ob sich die Ausdauer und die damit verbundene Schwimmsicherheit verbessert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen diese Kinder solange am Förderkurs teil, bis sich eine befriedigende Schwimmfähigkeit eingestellt hat. Über diese Aufforderung zum regelmäßigen Schwimmen sowie einer erneuten späteren Überprüfung werden die Eltern per Brief informiert.

Schüler*innen, die über eine unzureichende Schwimmfähigkeit verfügen, aber über den Punkt der Wassergewöhnung hinaus sind, sind verpflichtet unverzüglich am Schwimmförderkurs teilzunehmen. Die Eltern sowie der Sportlehrkraft und Klassenlehrer*in werden per Brief über die Teilnahme und den Zeitpunkt informiert.

Nichtschwimmer*innen, die über keinerlei Wassererfahrung verfügen, müssen je nach Anzahl der zu fördernden Schüler*innen der Jahrgangsstufe 5 an einem externen Schwimmkurs, wie zum Beispiel von der DRLG oder privaten Anbietern, teilnehmen. Sind im Jahrgang 5 wenige zu fördernde Schüler*innen, wird die Schwimmfähigkeit von den Sportkolleg*innen des Leibniz-Gymnasiums vermittelt. Die Teilnahme am Schwimmförderkurs ist wie in allen anderen oben genannten Fällen verpflichtend.

Eine Teilnahme am Schwimmförderkurs bleibt solange für alle Schüler*innen verpflichtend, bis die zu unterrichtende Lehrkraft den Kindern eine ausreichende Schwimmfähigkeit attestiert. Dabei ist der Erwerb des Schwimmabzeichens keine Voraussetzung. Wird die Schwimmfähigkeit der SchülerInnen nicht bis zum Ende des Schuljahres der Klasse 5 erworben, müssen die zu Fördernden weiterhin solange verpflichtend am Förderkurs Schwimmen teilnehmen. Diese Verpflichtung bleibt so lange bestehen, bis die entsprechende Lehrkraft dem Kind eine ausreichende Schwimmfähigkeit bescheinigt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Benotung im Schwimmen in der Jahrgangsstufe 6 allerdings mit ungenügend bewertet.

Das Ziel des Schwimmförderkurses ist das sichere Bewältigen mehrerer 25m-Bahnen im Brustschwimmen. Ein Sprung ins Wasser, das Tauchen und das damit einhergehende Heraufholen eines Gegenstandes sowie anderer Elemente aus den Schwimmabzeichen sind nicht das Ziel des Förderkurses. Wie oben bereits erwähnt, sind während der uns vorgegebenen Schwimmzeiten mehr als eine Klasse im Schwimmbad, so dass sich sehr viele Schüler*innen gleichzeitig im Wasser befinden. Daher obliegt es zum einen der zu unterrichtenden Lehrkraft die Schwimmfähigkeit eines jeden Kindes zu beurteilen. Zum anderen muss durch die Förderschwimmlehrkraft sichergestellt werden, dass die* der  zu fördernde Schüler*in den Ansprüchen im Schwimmunterricht genügt.

2.2 Organisation

Der Schwimmförderkurs findet nachmittags außerhalb des regulären Stundenplans im Hallenbad Buer statt. Die zur Verfügung stehenden Schwimmzeiten werden uns von der Stadt Gelsenkirchen nach vorheriger Bedarfsanmeldung gestellt. Auf der Grundlage der Schwimmzeiten sowie des Stundenplans wird der Schwimmkurs in der Regel von Herrn Matuschek oder Frau Hilkenbach geleitet.

Je nach Leistungsstand der Fördernden werden in den ersten Schwimmstunden Aufgaben aus der Wassergewöhnung sowie Wasserbewältigung durchgeführt. Im Anschluss daran lernen die Schüler*innen unter Einbindung zahlreicher Schwimmhilfen das Brustschwimmen im Nichtschwimmer*innenbereich. Nach und nach soll der Übergang in das Schwimmer*innenbecken geschult werden. Der Einsatz und die Reduzierung der Schwimmhilfen wird an dem individuellen Fortschritt der Kinder angepasst. Oberstes Ziel ist die sichere Bewältigung mehrerer 25m-Bahnen im Brustschwimmen ohne Schwimmhilfen. Die zu unterrichtende Lehrkraft befindet sich gemäß Vorgaben entweder außerhalb des Wassers am Beckenrand, von welchem sie alle Schwimmer*innen im Blick hat, oder sie führt (Teil-)Bewegungen oder Übungen im Wasser vor, während alle zu betreuenden Kinder außerhalb des Wassers am Beckenrand stehen. Die Lehrkraft muss über die nötigen fachlichen Voraussetzungen, die in den Rechtsgrundlagen zum Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (3.1) geregelt sind, verfügen.

Die Schüler*innen müssen den Richtlinien des Schwimmbades entsprechend die vorgeschriebene Badebekleidung tragen. Im Hallenbad Buer ist das Tragen eines Burkinis für muslimische Schüler*innen gestattet.

nach oben