Schulordnung

1.1      Allgemeine Grundsätze

  1. Das Zusammenleben und Zusammenarbeiten vieler Menschen ist nur auf der Grundlage einer von allen anerkannten Ordnung möglich.
  2. Der Umgang miteinander ist von gegenseitiger Achtung, Toleranz, Gewaltfreiheit und Respekt geprägt.
  3. In der Schule hat sich jeder so zu verhalten, dass er sich selbst und andere Personen nicht verletzt oder gefährdet und Sachschäden und Belästigungen nicht entstehen.

1.2      Allgemeine Ordnungsregeln

  1. Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln.
  2. Beschädigungen des Schuleigentums sind unverzüglich Lehrkräften oder dem Hausmeister mitzuteilen. Für schuldhafte und grob fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher.
  3. Das Rauchen ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Der Bereich des Haupteingangs und des Schulhofausgangs Maelostraße gehören zum Schulgelände.
  4. Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und Drogen sind verboten. Dies betrifft ebenso den Besitz und Gebrauch von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
  5. Besitz und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen und pornografischen Materialien sind verboten. Auch das Tragen von Kleidung mit extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Aufdrucken ist nicht gestattet.
  6. Bild-, Video- und Tonaufnahmen ohne Genehmigung der Schulleitung sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
    1. Handys, andere elektronische Kommunikationsmittel und Unterhaltungsgeräte müssen, außer in der Cafeteria, im Schulgebäude komplett ausgeschaltet sein. Ausnahmen können für Unterrichtszwecke und in dringend notwendigen Fällen von Lehrkräften zugelassen werden.
    2. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung kann das entsprechende Gerät
      von einer Lehrkraft für einen Zeitraum bis zu drei Tagen eingezogen werden.
  7. Essen und Trinken sind während des Unterrichts nicht gestattet. Das Ess- und Trinkverbot gilt auch in den Pausen bzw. nach Unterrichtsende auf dem Sportplatz.
  8. Veröffentlichungen und Werbung in der Schule sind nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  9. Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
  10. Medizinische Notfälle und Unfalle sind unverzüglich einem Lehrer oder im Sekretariat zu melden. Nach Möglichkeit ist Erste Hilfe zu leisten.
  11. Das Verhalten bei Feuer und Notfällen in der Schule regelt die Alarmordnung und die Brandschutzordnung. Die Fluchtwege sind durch Aushang kenntlich gemacht.
  12. Schülerinnen und Schüler können erst nach der 5. Stunde den Lehrerparkplatz an der Sporthalle benutzen.
  13. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat oder bei Aufsicht führenden Lehrkräften anmelden.
  14. Es ist verboten, den Lehrkräfteparkplatz Breddestraße als Fußweg, Spielfläche oder Aufenthaltsort zu nutzen. Er darf von Schüler*innen nicht betreten werden.

1.3      Verhalten vor Schulbeginn, während des Unterrichts und nach Unterrichtsschluss

  1. Das Schulgebäude wird täglich um 8.10 Uhr geöffnet. Schüler*innen, deren Unterricht später beginnt und die wegen entsprechender Verkehrsverbindungen früher an der Schule eintreffen, halten sich in der Cafeteria oder im Eingangsbereich des Haupteingangs auf.
  2. Fahrräder sind in die Fahrradständer zu stellen und abzuschließen. Mofas und Motorräder dürfen nur auf dem Hof des Hauptgebäudes hinter den Fahrradständern abgestellt werden. Um Unfälle zu verhindern, ist das Befahren der Schulhöfe nicht gestattet.
  3. Alle Klassen und Kurse verlassen in den großen Pausen das Gebäude. Die Fachlehrkräfte kontrollieren die Beleuchtung, schließen den Klassenraum ab und sorgt dafür, dass die Schüler*innen das Gebäude wirklich verlassen.
  4. Die Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Schulzeit, also auch während der Pausen, nicht verlassen. Auch der Wechsel der Gebäude erfolgt nur innerhalb des Schulgeländes und nicht über die Straße. Regelungen für die Mittagspause werden in einer besonderen Ordnung geregelt.
  5. Ein Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nur nach Abmeldung bei einer Lehrperson gestattet. Dazu benutzen Schüler*innen der Sekundarstufe I einen Abmeldeschein, die Oberstufenschüler*innen ihren Fehlstundenzettel.
  6. Die Cafeteria steht den Schüler*innen der Sekundarstufe I vor der 1. Stunde und während der Pausen, der Sekundarstufe II auch während der Freistunden zur Verfügung. Die Flure im Erdgeschoss können während der großen Pausen als Durchgang zur Bibliothek oder zur Verwaltung genutzt werden. Ein Aufenthalt ist nicht gestattet.
  7. Bei Regen, Frost und Schnee dürfen alle Schüler*innen die großen Pausen im Gebäude verbringen. Dies wird durch ein spezielles Pausenzeichen (zurzeit ein dreimaliges Klingelzeichen) angezeigt. In diesen Pausen ist wegen des großen Andrangs auf den Fluren und in der Pausenhalle besondere Rücksichtnahme geboten.
  8. Da auch Lehrer*innen ihre Pause brauchen, sind Fragen am Lehrkräftezimmer nur in wirklich wichtigen Fällen erlaubt.
  9. Um Unfälle zu vermeiden, darf auf beiden Schulhöfen außer an den Tischtennisplatten und an den Basketballkörben nicht mit Bällen gespielt werden. Der Sportplatz steht den Schüler*innen während der Pausen als Spielfläche zur Verfügung, wenn er nicht durch Sportunterricht belegt ist. Nach dem ersten Schellen verlassen alle den Platz, damit sie pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kommen.
  10. Durch Einkäufe am Kiosk darf der pünktliche Unterrichtsbeginn nicht gefährdet werden.
  11. Zu manchen Unterrichtsstunden müssen die Klassenräume gewechselt werden. In großen Pausen erfolgt dieser Wechsel erst am Ende der Pause. Schüler*innen der Sekundarstufe I, die im Hauptgebäude untergebracht sind, und in der 3. bzw. 5. Stunde Sport haben, suchen zu Beginn der Pause den Pavillonschulhof oder den Sportplatz auf, damit sie pünktlich an der Turnhalle sein können. Findet ihr Unterricht vor einer großen Pause statt, so verbringen sie diese auf dem Sportplatz oder dem Pavillonschulhof und kehren erst am Ende der Pause ins Hauptgebäude zurück.
  12. Jede Klasse und jeder Kurs organisiert einen Ordnungsdienst, der den Klassenraum nach der letzten Stunde besenrein säubert, die Tafel putzt und die Fenster schließt. Jede*r Schüler*in stellt nach der letzten Stunde seinen Stuhl hoch. Danach schließt die Lehrkraft den Klassenraum ab.
  13. Für die Sporthalle gilt eine besondere Hallenordnung.
  14. Die Benutzerordnung der Bibliothek ist Bestandteil dieser Schulordnung.
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