Veränderung der Maskenpflicht in der Schule

Das Land NRW beendet zum 01.September 2020 die Maskenpflicht im Unterricht. Das Tragen einer Maske im Schulgebäude und auf dem Schulgelände gilt weiterhin.

Im Moment hat die Bezirksregierung die Schulen noch nicht darüber informiert, ob die Schulen selbstständig entscheiden dürfen, die Maskenpflicht im Unterricht weiter aufrechtzuerhalten. Solang diese Mitteilung aussteht, möchten wir allen Schülerinnen und Schülern empfehlen, weiterhin eine Maske im Unterricht zu tragen.

Da in unseren Klassenräumen im normalen Präsenzunterricht der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist die Maske der einzige Schutz, um das Infektionsrisiko niedrig zu halten. Durch unsere Erfahrung mit einem bestätigten Corona-Fall, bei dem ein infizierter Schüler vier Schulstunden in seinem Klassenverband unterrichtet wurde und nachweislich sich weder Mitschülerinnen und Mitschüler noch Lehrkräfte infiziert haben, können wir nach bisheriger Erkenntnislage davon ausgehen, dass das gegenseitige Maske tragen dies ermöglicht hat. Somit empfehlen wir allen Schülerinnen und Schülern und unseren Lehrkräften das Tragen einer Maske auch im Unterricht.

Die Schulleitung

zuletzt aktualisiert am

Zurück

nach oben